Rechtsprechung
   BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16774
BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99 (https://dejure.org/2000,16774)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99 (https://dejure.org/2000,16774)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 29 W (pat) 30/99 (https://dejure.org/2000,16774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Bei dieser Ausgangslage sind an das Vorliegen der Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH BlPMZ 1991, 26, 27 "NEW MAN").
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Nach der Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis gerade für die Waren oder Dienstleistungen nachzuweisen, die von der Marke erfaßt werden (vgl. BGH WRP 1977, 578 "Cokies"; GRUR 1990, 517 "SMARTWARE"; GRUR 1997, 635 "Turbo II"; zuletzt BGH BlPMZ 1999, 365, 366 "HOUSE OF BLUES").
  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 45/95

    Zurückweisung der Markenanmeldung "ASTHMA-BRAUSE" wegen fehlender

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Die von den Beschwerdeführern genannten Entscheidungen, etwa OLG Frankfurt, GRUR 1976, 663, 664 "Teppichbremse", BPatG GRUR 1997, 639, 640 "FERROBRAUSE"; BPatG GRUR 1997, 640, 641 "ASTHMA-BRAUSE", sprechen nicht gegen das Vorliegen der Eintragungsversagungsgründe des § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 1 MarkenG im vorliegenden Fall, denn sie sind hier nicht einschlägig; es handelte sich in den zitierten Fällen nicht um sprachüblich gebildete Wortzusammensetzungen, die in der Praxis als Sachangaben vorkommen.
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Nach der Rechtsprechung ist ein Freihaltungsbedürfnis gerade für die Waren oder Dienstleistungen nachzuweisen, die von der Marke erfaßt werden (vgl. BGH WRP 1977, 578 "Cokies"; GRUR 1990, 517 "SMARTWARE"; GRUR 1997, 635 "Turbo II"; zuletzt BGH BlPMZ 1999, 365, 366 "HOUSE OF BLUES").
  • BPatG, 09.12.1992 - 26 W (pat) 192/87
    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Die grundsätzliche Frage, ob und inwieweit tatsächliche oder rechtliche Monopolstellungen überhaupt ein markenrechtlich relevantes Freihaltungsbedürfnis beseitigen können, was die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in Bezug auf Ortsangaben im Grundsatz eher verneint (vgl. dazu BPatG GRUR 1994, 627, 629 "ERDINGER", GRUR 1993, 395, 396 "RÖMIGBERG II"), kann darum hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 13.11.1975 - 12 U 189/75
    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
    Die von den Beschwerdeführern genannten Entscheidungen, etwa OLG Frankfurt, GRUR 1976, 663, 664 "Teppichbremse", BPatG GRUR 1997, 639, 640 "FERROBRAUSE"; BPatG GRUR 1997, 640, 641 "ASTHMA-BRAUSE", sprechen nicht gegen das Vorliegen der Eintragungsversagungsgründe des § 8 Abs. 2 Nr. 2 und 1 MarkenG im vorliegenden Fall, denn sie sind hier nicht einschlägig; es handelte sich in den zitierten Fällen nicht um sprachüblich gebildete Wortzusammensetzungen, die in der Praxis als Sachangaben vorkommen.
  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 559/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "BURGERMEISTER (Wort-Bildmarke)/BURGERMEISTER

    Die Einlegung der Beschwerde auch im Namen des jetzigen Eigentümers der Marke ist als Erklärung zum Beitritt im Rahmen der Nebenintervention zu betrachten (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 66, 67 ZPO; vgl. BPatG, Beschluss vom 12.01.2000, 29 W (pat) 30/99 - Porzellan-Klinik; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 28 Rn. 17).
  • BPatG, 14.12.2004 - 24 W (pat) 284/03
    Für die Frage der Unterscheidungskraft ist allein entscheidend, ob der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der Kennzeichnung betriebskennzeichnenden Charakter beimißt oder sie - wie hier - lediglich als Sachangabe versteht (vgl. Ströbele/Hacker, aaO., § 8 Rn. 88, 125, 382 m. Nachw.; BPatG 29 W (pat) 119/93 "Der Felsenkünstler"; 29 W (pat) 30/99 "Porzellan-Klinik"; 24 W (pat) 64/01 "Hippogenes Training"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS-CD-ROM).
  • BPatG, 17.06.2002 - 30 W (pat) 136/01
    Für die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft ist ebenfalls allein entscheidend, ob der Verkehr der Kennzeichnung betriebskennzeichnenden Charakter beimißt oder sie - wie hier - lediglich als Sachangabe versteht (vgl. 29 W (pat) 119/93 - Der Felsenkünstler; 29 W (pat) 30/99 - Porzellan-Klinik; Althammer/Ströbele aaO § 8 Rdn 21).
  • BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Allein entscheidend ist, wie die angesprochenen Verkehrskreise die angemeldete Wortfolge in Verbindung mit den beanspruchten Dienstleistungen verstehen (vgl. 29 W (pat) 119/93 "Der Felsenkünstler", 29 W (pat) 30/99 "Porzellan-Klinik").
  • BPatG, 03.05.2000 - 29 W (pat) 125/99
    Auch gebrauchen Unternehmen, die Reparaturen an Geräten und anderen Gegenständen vornehmen, seit längerem in plakativer, emotional ansprechender Werbung nicht selten Begriffe, die aus dem Bereich der Medizin stammen, wie z.B. "Klinik" oder "Doktor" (s. Senatsentscheidung 29 W (pat) 30/99 vom 12. Januar 2000, betr.
  • BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 262/99
    Im übrigen würde selbst der Umstand, daß außer der Anmelderin kein anderer Betrieb "Smoortaal" anbietet, nicht zwingend für eine Schutzfähigkeit dieses Wortes sprechen, wenn es wie hier vom Verkehr als Sachangabe verwendet und verstanden wird (vgl 29 W (pat) 119/93 "Der Felsenkünstler", 29 W (pat) 30/99 "Porzellan-Klinik").
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 64/01
    Für die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft ist ebenfalls allein entscheidend, ob der Verkehr der Kennzeichnung betriebskennzeichnenden Charakter beimißt oder sie - wie hier - lediglich als Sachangabe versteht (29 W (pat) 119/93 "Der Felsenkünstler"; 29 W (pat) 30/99 "Porzellan-Klinik"; vgl. Althammer/Ströbele, aaO., § 8 Rn. 21 m.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht